1. Wir verkaufen und liefern Ihnen zu den festgehaltenen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die für alle – auch zukünftig – erteilten Aufträge gelten. Abweichungen und/oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn Sie uns Ihre eigenen, von unseren Bedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen mitgeteilt haben oder mitteilen oder wenn diese auf Ihren Schriftstücken, insbesonders auf Bestellscheinen, abgedruckt sind. Ihre Gegenbestätigungen mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Die Ausführung der Aufträge bleibt uns vorbehalten.
2. Lieferfristen und Termine sind unverbindlich und gelten ab Werk. Es gilt allgemein eine Nachlieferfrist von 14 Tagen, dies auch bei Fixterminen. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermässig erschweren, ebenso alle Fälle von höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen Streiks, Aussperrungen, Verzug von Lieferanten, Transporthindernisse usw. entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferungspflicht. Es steht uns in diesen Fällen das Recht zu, nach unserer Wahl Nachlieferungen zu leisten, oder aber die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass Sie Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen können.
3. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design und in der Verarbeitung können nicht beanstandet werden. Mängelrügen sind uns sofort, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Empfang der Ware schriftlich – per Mail oder eingeschriebenen Brief - anzuzeigen. Grössenformate und Füllgewichte werden von uns exakt eingehalten, kleine Abweichungen sind jedoch produktionsbedingt möglich. Gewährleistungeansprüche sind ausgeschlossen, wenn Sie die Ware weiterverarbeitet oder veräussert haben, nachdem Sie den Mangel entdeckt haben oder hätten entdecken müssen, es sei denn, dass Sie nachweisen, dass die Verarbeitung oder Veräusserung erforderlich war, um einen grösseren Schaden zu verhüten. Bei begründeten, ordnungsgemäss gerügten Mängeln sind wir lediglich verpflichtet, die Ware – falls möglich – zu reparieren oder umzutauschen bzw. falls dies nicht möglich ist, diese zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Voraussetzung ist, dass sich die Ware noch im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen. Rücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zulässig und müssen frachtfrei erfolgen.
4. Bei Überschreitungen von Zahlungszielen sind wir berechtigt, ab Fälligkeit der Forderung, Zinsen in Höhe von 3% über der Bankrate des Rechnungsausstellerlandes zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug sind alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Kosten (z.B. Kosten und Provisionen der Inkassobüros, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten etc.) vom Schuldner zu tragen. Zurückhaltungs- und Aufrechnungsansprüche des Käufers gegen offene Rechnungen aus unseren Lieferungen sind ausgeschlossen. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Käufer sind wir bezüglich aller laufenden Kontrakte berechtigt, entweder die Lieferung einzustellen oder Vorauszahlungen bzw. Sicherheiten zu verlangen.
5. Wir behalten uns an sämtlichen gelieferten Waren das Eigentumsrecht vor, bis sämtliche, auch die hinkünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesonders auch aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt sind. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papiers nicht erfolgt ist. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bei der Verarbeitung der gelieferten Ware auf die hiedurch neu entstandene Sache und im Falls der Veräusserung auf den Verkaufspreis. Sie verpflichten sich, bei allen Massnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutze unseres Eigentums oder anderer Rechte an der Ware treffen.
6. Sämtliche Bezahlungen haben direkt an uns zu erfolgen. Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Auftragsempfängers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Teile das für den Auftragsempfänger-Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht, wobei wir ausdrücklich das Recht vorbehalten, Sie an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. In allen Fällen wird das für das Land des Auftragsempfängers gültige Recht vereinbart.